Geschäftsnummer: | 24.1026 |
Eingereicht von: | Töngi Michael |
Einreichungsdatum: | 10.06.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Bundes; Parkplätze; Bundesverwaltung; Verwaltungseinheiten; Dienstzeiten; Gemäss; Auskunft; Bundesamtes; Bauten; Logistik; Einschränkung; Bewirtschaftung; Abend; Wochenende; Stadt; Privaten; Verfügung; Verwaltungsgebäude; Monbijoustrasse; Fragen:; Bundesrat; Praxis; Zielen; Übereinstimmung; Verordnung; Zuteilung |
Gemäss Auskunft des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) vermietet es Parkplätze der Bundesverwaltung ohne zeitliche Einschränkung an die Verwaltungseinheiten. Für die Bewirtschaftung der Parkplätze, auch ausserhalb der Dienstzeiten, am Abend und am Wochenende, sind also die Verwaltungseinheiten zuständig. Dies kann dazu führen, dass solche Parkplätze in einer zentralen Lage einer Stadt ausserhalb der Dienstzeiten auch 2024 noch auf Kosten des Bundes Privaten gratis zur Verfügung gestellt werden. Als Beispiel kann das Verwaltungsgebäude Monbijoustrasse 40 in Bern genannt werden.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit die bisherige Praxis zu überprüfen, so dass diese mit übergeordneten klima-, verkehrs- und finanzpolitischen Zielen in Übereinstimmung gebracht wird?
2. Ist allenfalls die Verordnung über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung (SR 172.058.41) anzupassen? Indem z.B. der bisherige Art.5 Entgelt, Abs. 7 verallgemeinert wird?